Kosten

Allgemeine Gebühren:

Die Anwaltsvergütung berechnet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und richtet sich nach der Höhe des Gegenstandswertes. Abweichend hiervon kann im Einzelfall eine Honorarvereinbarung getroffen werden, soweit dies gesetzlich (§ 4 RVG) zulässig ist; diese bedarf der Schriftform.

Beratungshilfeschein/ Berechtigungsschein:

Es gibt die Möglichkeit sich beim örtlich zuständigen Amtgericht einen Berechtigungsschein ausstellen zu lassen. Hiermit soll erreicht werden, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zur Rechtspflege und zur Rechtsberatung bekommen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei mir in der Kanzlei und bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.

Prozesskostenhilfe:

Auch dies ist eine Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen, ihre Rechte zu verfolgen. Anders als der Berechtigungsschein wird die Prozesskostenhilfe erst für das gerichtliche Verfahren beantragt und ggf. bewilligt. Auch hier berät Sie Ihre Anwältin.

Rechtsschutzversicherungen:

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Regelfall die Kosten der versicherten Streitfälle. Ich werde für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer einholen und den Rechtsstreit über die Versicherung abrechnen. Hierfür entstehen für Sie in meiner Kanzlei keine weiteren Kosten.