Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Unter dem Link

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1

finden sich die am 16.04.2020 vom BMAS veröffentlichten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards, die aktuell bei jedem Arbeitgeber Beachtung finden sollten.

Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers darauf zu achten, dass ausreichend Abstand eingehalten werden kann, die Hygiene und Reinigung im Betrieb gewährleistet wird und eine Ansteckung minimiert wird.

Hierbei unterscheidet das Ministerium zwischen besonderen technischen Maßnahmen, besonderen organisatorischen Maßnahmen und besonderen persönlichen Maßnahmen.

Die Wesentlichen Faktoren bleiben die Einhaltung von mindestens 1,5m Abstand, Händewaschen, Reinigung von Türklinken, Werkzeug und Arbeitsmaterial, Lüftung der Räume, möglichst wenig Kontakt zu anderen Personen, Homeoffice und eine Minimierung von Dienstreisen und Meetings. Es soll eine Dokumentation von betriebsfremden Personen im Betrieb stattfinden. Ggf. soll auch ein Mund-Nase-Schutz zur Verfügung gestellt werden.

Besonderer Schutz soll auch für Mitarbeiter mit Anzeichen auf eine Infektion gelten. Diese sind nach Möglichkeit aufzufordern den Betrieb zu verlassen oder direkt zuhause zu bleiben.

Unter Punkt 14 findet sich ein Hinweis auf die psychische Belastung der Arbeitnehmer. Die psychische Belastung der Arbeitnehmer soll im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und darauf basierend sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dies gilt insbesondere für besonders gefährdete Personen.

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